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Investor Relations · Transparenz
Directors’ Dealings
Meldungen über Eigengeschäfte von Führungskräften gemäß der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (MAR).
Gemäß der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) sind Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen verpflichtet, Eigengeschäfte mit Aktien der PRO DV AG offenzulegen, sobald definierte Schwellenwerte überschritten werden.
Keine meldepflichtigen Eigengeschäfte
Seit dem Jahr 2016 wurden keine meldepflichtigen Eigengeschäfte veröffentlicht. Dies bedeutet, dass die gesetzlichen Meldeschwellen gemäß Art. 19 MAR nicht überschritten wurden.
Rechtlicher Hinweis
Die Veröffentlichungspflichten ergeben sich aus der Marktmissbrauchsverordnung (MAR). Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und Schwellenwerte.
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