top of page

DIRECTOR’S DEALINGS
Gemäß der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) sind Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen, verpflichtet, Eigengeschäfte mit Aktien der PRO DV AG offenzulegen, sobald definierte Schwellenwerte überschritten werden.
Seit dem Jahr 2016 wurden keine meldepflichtigen Eigengeschäfte veröffentlicht. Dies bedeutet, dass die gesetzlichen Meldeschwellen gemäß Art. 19 MAR nicht überschritten wurden.
PROfessionell • Dynamisch • Visionär
bottom of page


