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DIRECTOR’S DEALINGS

Gemäß der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) sind Mitglieder von Vorstand und Aufsichts­rat, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen, verpflichtet, Eigengeschäfte mit Ak­tien der PRO DV AG offenzulegen, sobald definierte Schwellenwerte überschritten werden.

 

Seit dem Jahr 2016 wurden keine meldepflichtigen Eigengeschäfte veröffentlicht. Dies bedeutet, dass die gesetzlichen Meldeschwellen gemäß Art. 19 MAR nicht überschritten wurden.

PROfessionell Dynamisch • Visionär

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PRO DV AG
Hauert 12
44227 Dortmund

PRO DV

Unsere Kunden profitieren von der mehr als 45-jährigen Erfahrung in der Analyse und Optimierung ihrer Geschäftsprozesse mit den Schwerpunkten:

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